Der mittelalterliche Hintergrund der ältesten niederländischen Stipendien: Vikarien, Kaplanien, memoriën, Friesische Altarlehen und Praebenden
Ursprünglich war die Vikarie im Mittelalter ein ‘benefizium‘, ohne Seelsorge. Dies war ein gesondertes Vermögen, dessen Einnahmen für den Unterhalt des Priesters bestimmt waren (Vikar).
Religiöse Betreuung für das Seelenheil und Familienbewusstsein spielten eine wichtige Rolle bei der Gründung der Vikarien. Als Gegenleistung für die Einnahmen musste der Begünstigte (beneficant) während der Heiligen Messen in seinen Gebeten der Stifter gedenken und für deren Seelenheil beten In Stiftungsbriefen wurden ihm oft auch noch andere Aufgaben auferlegt.
Dieses Bedürfnis führte zur Bildung von Geldquellen, aus denen der Amtsträger seinen Lebensunterhalt begleichen konnte. Ungefähr ab dem zehnten Jahrhundert entstand der Brauch einem Geistlichen hierfür ein „beneficum“ zu geben. Der gesellschaftliche Einfluss hiervon wuchs später, da stets mehr Güter „in die tote Hand“ kamen
Die Einkünfte (Zinsen) dieser Rechtsperson oder juristische Person avant la lettre, kamen meist aus einem Grundstück, dass für den Priester geschenkt wurde.
Die Einnahmen solch einer Vikarie wurden an und durch den Stifter oder dessen Nachfolger (ein Collator) ausgewählten Vikars gegeben. Dieser wurde formell durch die geistliche Regierung (Bischof) in das geistliche Amt eingesetzt. Der Vikar war dann gesellschaftlich „Besitzer“ der Vikarie geworden. Er hatte die Pflicht, die Vikariengüter zu verwalten und konnte diese auch in Rechtsangelegenheiten vertreten. Juristisch erinnert diese Form an einen trust im englischen Recht.
Mittelalter und Reformation änderten die Bestimmung der Stipendien
Ab dem Ende des 16. Jahrhunderts (Reformation) gehen die Einnahmen nicht mehr an die Priester, sondern meist an die Studenten. Die Utrechter Union in 1579 spielte hierbei eine wichtige Rolle. Es waren Stipendien geworden.
Die Staaten der Regionen stellten die Vikarien unter das weltliche Recht, änderten die Bestimmungen und übernahmen die Aufsicht und die Verwaltung der Güter der Vikarien von der geistlichen Regierung.